Händler AGB
Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24 (Stand: 10.12.2024)
Präambel
HeizPellets24 ist ein Angebot der interaid GmbH (nachfolgend als interaid bezeichnet). Über den Internetmarktplatz HeizPellets24 veröffentlicht interaid Preise für Holzpellets und weitere Produkte und vermittelt entsprechende Warenlieferungen durch Händler (nachfolgend „Verkäufer“). Das Angebot von HeizPellets24 richtet sich an private und gewerbliche Endkunden (nachfolgend „Käufer“) und ist für diese kostenlos. Lieferungen an Wiederverkäufer (Kaufverträge bei denen beide Seiten Pellethändler sind) sind vom Angebot ausgeschlossen.
Zusätzlich zu den HeizPellets24-Endkunden-AGB gelten für Partnerhändler (Verkäufer) die folgenden Bedingungen.
§ 1 Nutzung, Vertragsbeziehung und Kündigungsfristen
Die vertragsgegenständliche Nutzung von HeizPellets24 beginnt mit der Freischaltung des Nutzeraccounts durch interaid. Die Beendigung erfolgt durch die dauerhafte Schließung des Accounts und ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist für beide Seiten möglich. Die Kündigung des Verkäufers bedarf der Textform und kann per E-Mail an info@heizpellets24.de gerichtet werden.
Mit Freischaltung des Nutzeraccounts erkennt der Verkäufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) an. Er bestätigt die jeweils aktuelle Fassung sowie die genannten Nutzungsgebühren (siehe § 2) mit Aktivierung des Handelssystems durch Setzen des Häkchens „am Handel teilnehmen“ im Händleradminbereich. Über Änderungen wird interaid den Verkäufer beim Einloggen in den Händlerbereich und per E-Mail an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse informieren. Setzt der Verkäufer die Nutzung von HeizPellets24 fort, so gelten die Änderungen als anerkannt. Im Falle des Widerspruchs ist interaid berechtigt, das Vertragsverhältnis durch Schließung des Accounts zu beenden.
interaid ist berechtigt, einen Verkäufer, der gegen die Handelsbedingungen auf HeizPellets24 verstößt, oder in einer sonstigen Weise handelt, die dem Marketing- und Vertriebskonzept von HeizPellets24 schadet, mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt wahlweise durch vorrübergehende Sperrung oder dauerhafte Schließung des Benutzeraccounts. Ebenso kann die Freischaltung von Verkäufern zeitweilig oder dauerhaft abgelehnt bzw. widerrufen werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
§ 2 Nutzungsgebühren
Die mit der Nutzung von HeizPellets24 verbundenen Entgelte sind der Preisübersicht im Händleradminbereich zu entnehmen. Die angezeigten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Aktivierung seines Angebots und ggf. der jeweiligen Zusatzfunktionen bestätigt der Verkäufer die Anerkennung in der genannten Höhe. Der Anspruch interaids auf zuvor entstandene Nutzungsentgelte besteht ungeachtet einer möglichen Schließung des Accounts weiter.
§ 3 Abrechnung
Die Rechnungslegung durch interaid erfolgt monatlich rückwirkend anhand der im Abrechnungsmonat fakturierten Umsätze. Die Rechnung wird im Händleradminbereich zum Download bereitgestellt und dem Verkäufer per E-Mail übersandt. Es gelten die auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.
Die Fakturierung von Vermittlungsprovisionen erfolgt bei Bestätigung der Auftragsannahme des Verkäufers im System oder automatisch nach Ablauf des Tages, sofern der Auftrag nicht manuell bestätigt wurde.
Zahlungsverzug berechtigt interaid, ungeachtet weiterer Ansprüche, die sich aus dem Gesetz ergeben, zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Nutzeraccounts.
§ 4 Bestelleingang und Vertragsschluss mit dem Käufer
Der Verkäufer hat eingehende Bestellungen unmittelbar nach Eingang systemseitig (Auftragsliste im Händleradminbereich) zu überprüfen und dem Käufer spätestens am nächsten Werktag nach Eingang eine Auftragsbestätigung zu übermitteln. Kann der Verkäufer aufgrund etwaiger Hindernisse (Zufahrtsbeschränkungen, fehler- oder lückenhafte Angaben, mangelnde Bonität des Käufers etc.) nicht liefern, muss die Bestellung vor Auftragsannahme storniert oder korrigiert werden.
Da es beim Versand und Empfang von E-Mails zu Übermittlungsfehlern und Verzögerungen kommen kann, die sich außerhalb des Einflussbereichs von interaid ereignen, ist der Eintrag in die HeizPellets24-Systemdatenbank für das Vorliegen einer Bestellung maßgeblich.
§ 5 Stornos
Kommt der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nicht zustande, so ist auch die Stornierung der Vermittlungsdienstleistung im Verhältnis Verkäufer zu interaid möglich. Die Stornierung erfolgt unter Angabe des Grundes über den Händleradminbereich und ist i.d.R. vor Erklärung der Auftragsannahme durch den Verkäufer vorzunehmen. Bereits bestätigte Aufträge können nur auf Verlangen/mit Zustimmung des Käufers storniert werden. Interaid überprüft alle eingehenden Stornos in Bezug auf Ursache und Begründung.
Bei Meldung innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang verzichtet interaid insoweit auf die Vermittlungsprovision (siehe § 2 Nutzungsgebühren), als dass der Grund der Stornierung anerkannt wird und nicht einseitig vom Verkäufer zu vertreten ist.
Bei Stornos für bereits fakturierte Aufträge, die interaid nach Ablauf der 14-Tage Frist gemeldet werden, erfolgt eine Provisionsgutschrift ausdrücklich nur auf Kulanz.
§ 6 Angebotspreise
Der Verkäufer ist eigenverantwortlich für seine eingestellten Verkaufspreise, Liefergebiete und Serviceoptionen und verpflichtet sich, diese regelmäßig zu überprüfen. Dies gilt auch für den Fall der Nutzung der systemseitig von interaid vorgeschlagenen Tanklagerabholpreise.
Verkäufer, die wiederholt oder mutwillig falsche Preisangebote in das System einstellen oder Liefergebiete definieren, die sie nicht fristgerecht beliefern können, werden durch interaid für den Handel über HeizPellets24 gesperrt. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Preiskalkulation ist interaid jederzeit berechtigt, Verkäufer bis zur Klärung inaktiv zu schalten.
Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer zur Umgehung des Bestellsystems von HeizPellets24 bei Vertragsabschlüssen sind unzulässig. Verstöße berechtigen interaid zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss der entsprechenden Käufer/Verkäufer vom Handel über HeizPellets24 durch Schließung des Accounts.
§ 7 Widerrufsbelehrung gegenüber dem Käufer und AGB des Verkäufers
Es obliegt dem Verkäufer, Käufer, die Verbraucher (Deutschland: I.S.d. § 13 BGB / Österreich: § 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG) sind, konform zu den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht aufzuklären. Hierzu zählt ggf. auch die Information über das Nichtbestehen des Wiederrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB. Interaid stellt dem Verkäufer die technische Möglichkeit zur Verfügung seine AGB und Widerrufsbelehrung, zur Bestätigung durch den Käufer im Bestellprozess, zu hinterlegen. Interaid haftet nicht für die Inhalte, die Aktualität und das vorhanden sein der Texte. Der jew. Verkäufer wird interaid bei Rechtsverstößen schadlos halten.
§ 8 Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich übermittelte Daten ausschließlich zum jeweiligen Zweck und konform zu den gesetzlichen Regelungen (Deutschland/Österreich: Insb. EU-DSGVO) zu verarbeiten, zu speichern, zu sichern und ggf. zu löschen. Im Händlerprofil ist eine entsprechende Datenschutzerklärung des Verkäufers zu hinterlegen. Interaid stellt die technische Möglichkeit zur Verfügung. Das Abhandenkommen von Daten, der Zugang von Unbefugten, der Missbrauch u. ähnl. sind interaid und ggf. weitern zuständigen Stellen unverzüglich anzuzeigen, insofern die Rechte und Pflichten interaids tangiert sind. Der Verkäufer wird interaid bei Rechtsverstößen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, schadlos halten.
§ 9 Zertifizierte Holzpellets (DINplus, ENplus) und Einbalsverfahren (pelprotec, PowePlus)
interaid stellt dem Verkäufer die technische Möglichkeit zur Verfügung, in der Angebotsdarstellung mit dem entsprechenden Qualitätssiegel bzw. Markennamen/-logo für zeritifizierte Pellets oder spezielle Einblasverfahren zu werben.
Zum Nachweis einer gültigen DINplus oder ENplus Zertifizierung ist die händlerspezifische Identifikationsnummer des Verkäufers (bei loser Ware) bzw. Herstellers (bei Sackware) im Händleradminbereich zu hinterlegen. Der Verkäufer stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Zertifizierung aktuell ist und die Einhaltung sämtliche Vorgaben der Zertifizerunsstelle erfolgt.
Die gültige Zertifizierung ist auf Verlangen gegenüber interaid als auch gegenüber dem Käufer der Holzpellets nachzuweisen.
Selbiges gilt für die Erlaubnis zur Nutzung spezieller Einblasverfahren (Pelprotec oder PowerPlus) zur Veredelung der Holzpellets mit Pflanzenöl o. ähnl.
§ 10 Seiteninhalte und Marktinformationen
interaid behält sich die Rechte an den veröffentlichten Marktinformationen, Charts und Preisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid untersagt. Ausdrücklich untersagt ist der unautorisierte automatische Zugriff auf HeizPellets24-Daten mittels Software. Dies betrifft alle auf der Website vorhandenen Informationen und Preise sowie die zugrundeliegenden Datenbankinhalte. Die Nutzung der "HeizPellets24 News" und die Nutzung von Preisdaten innerhalb des Partnerprogramms sind gesondert geregelt.
Alle auf HeizPellets24 veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Weiterhin stellen die Nachrichten und Beiträge keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Holzpellets dar.
§ 11 Allgemeine Haftung und Gewährleistung
interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern und die gelieferte Ware. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden, die aus Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit vereinbarter Lieferungen und Leistungen resultieren. Nichtabnahme oder Nichtbezahlung durch den Käufer begründen keinen Anspruch des Verkäufers gegenüber interaid.
interaid ist darum bemüht, übernimmt jedoch keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten von HeizPellets24 und des Bestellsystems und eventuell daraus entstehender Schäden.
Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
§ 12 PEtra
PEtra - Big Data für den Pellethandel (Pellets transparent) basiert auf dem riesigen Datenpool von HeizPellets24 und gibt in Form eines Dashboards anonymisierte und kumuliert das Geschehen am Pelletmarkt im Allgemeinen und auf HeizPellets24 im Besonderen wieder. PEtra liefert Kennzahlen und Diagramme zur Live-Performance der Plattform HeizPellets24, aktuelle und historische Umsatzdaten in grafischer und tabellarischer Form und Tankfüllstände auf Basis von meX.
PEtra ist als kostenpflichtiges Zusatztool in den HeizPellets24-Adminbereich integriert und kann als Einzel- oder Unternehmenslizenz gebucht werden. Freischaltung und Zugang erfolgen mitarbeiterbasiert anhand des persönlichen Nutzer-Accounts. Die unautorisierte Weitergabe der Logindaten, sowie der dargestellten PEtra-Inhalte ist nicht gestattet.
PEtra ist mit jährlicher Vertragslaufzeit buchbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich die Buchung um den ursprünglich gebuchten Zeitraum. Zur Kündigung genügt die Textform. E-Mails sind zu richten an haendler@heizpellets24.de.
Für Nutzungsgebühren und Abrechnung gelten §2 und §3 dieser AGB.
§ 13 Anbieterkennzeichnung
HeizPellets24
interaid GmbH
Ullsteinstraße 120
12109 Berlin
Telefon: +49 (0)30 701 712 30
Fax: +49 (0)30 701 712 19
E-Mail: info@heizpellets24.de
Handelsregister: HRB 108295, AG Charlottenburg
USt-IdNr.: DE255080062
Geschäftsführer: Marc Lorbeer, Oliver Klapschus
Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb und die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen via Internet, insbesondere die Vermittlung von Heizöl-, Brenn- und Kraftstofflieferungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Verkauf an die interaid als Reseller (Streckengeschäft)
Neben dem Angebot von Ware an den Endverbraucher durch den Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über die von interaid betriebene HeizPellets24-Plattform („Marktplatzgeschäft“) bietet interaid dem Händler an, die Ware vom Händler zu kaufen, um sie sodann den Käufern weiterzuverkaufen. In diesen Fällen ist interaid Verkäufer der Ware an den Endverbraucher, welche die interaid vom Händler erwirbt und die der Händler im Auftrag der interaid als Lieferant direkt an den Endverbraucher liefert („Streckengeschäft“). Für die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für HeizPellets24 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24 die folgenden Bedingungen.
Im Rahmen des Streckengeschäfts bietet interaid selbst Waren an, die mit jenen der Händler auf der HeizPellets24-Plattform vergleichbar sind. Dies geschieht als zusätzlicher Vertriebskanal der interaid, um Käufern eine zusätzliche Option für einen Kauf von Waren vereinheitlichter Form zu ermöglichen, sowie zum Angebot von besonderen Formen des Kaufs wie z.B. dem Ratenzahlungskauf. Den Händlern auf der HeizPellets24-Plattform steht die Teilnahme an diesen Streckengeschäften als Lieferanten der interaid offen. Teilnehmenden Händlern wird die Möglichkeit des Verkaufs an die interaid als zentraler, verlässlicher Schuldnerin sowie der Zugang zu Käufern geboten, die vom Händler nicht selbst angebotene besondere Formen des Kaufs wie z.B. der Ratenzahlungskauf wünschen.
Die Angebote der interaid im Rahmen des Streckengeschäfts werden bei der Suche und bei Vergleichen grundsätzlich mit jenen der Händler im Marktplatzgeschäft gleich behandelt. Angebote der interaid können jedoch als solche gezielt gesucht und in Such- und Vergleichsergebnissen hervorgehoben werden.
Käufern der interaid im Rahmen des Streckengeschäfts werden Nebendienstleistungen in Form der Vermittlung einer Finanzierung (Ratenzahlung) durch dritte Partner der interaid angeboten.
1) Teilnahme am Streckengeschäft
Die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft als Lieferant der interaid ist optional. Der Händler kann diese über die entsprechenden Funktionen des Händleradminbereichs des HeizPellets24-Systems aktivieren, wobei er durch die dort bereitgestellten Optionen gegebenenfalls wählen kann, nur für bestimmte Fälle (z.B. Ratenzahlungskäufe) am Streckengeschäft teilzunehmen. Die interaid kann die Teilnahme einzelner Händler am Streckengeschäft in ihrem Ermessen ablehnen.
Solange für den Händler (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Fälle) die Teilnahme am Streckengeschäft aktiviert ist, wird interaid den Käufern neben etwaigen Angeboten des Händlers im Rahmen des Marktplatzgeschäfts auch Angebote der interaid auf Grundlage der vom Händler durch die interaid zu beziehenden Ware anzeigen. interaid wird die Angebote im Rahmen des Streckengeschäfts den Käufern gegenüber klar und deutlich als Angebote der interaid kennzeichnen, kann den Händler aber im eigenen Ermessen als ihren Lieferanten nennen (und dabei in vergleichbarer Weise wie beim Marktplatzgeschäft Marken, Logos, etc. des Händlers verwenden).
2) Ablauf des Streckengeschäfts
Mit der Aktivierung des Streckengeschäfts durch den Händler im HeizPellets24-System gibt der Händler ein verbindliches Angebot ab, handelsübliche Mengen seiner Ware an die interaid (i) zu den in dieser Vereinbarung und im HeizPellets24-System genannten Bedingungen und (ii) mit der Maßgabe, dass die Lieferung durch den Händler nach den Anweisungen der interaid direkt an den Käufer zu erfolgen hat, zu verkaufen. Die interaid kann dieses Angebot zu Deckung von Kundenbestellungen jederzeit nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren annehmen (jeder so angebotene Einzelkaufvertrag zwischen interaid als Käuferin und dem Händler als Verkäufer im Folgenden jeweils ein „Deckungsgeschäft“. Der Händler ist berechtigt, sein verbindliches Angebot im Einzelfall und nur aus triftigen Grund (z.B. aufgrund eines offensichtlichen Berechnungsfehlers beim Preis) zurückzunehmen. Die Mitteilung der Rücknahme des Angebots an die interaid muss bis spätestens 12 Uhr am nächsten Arbeitstag, durch Stornierung der Bestellung im Händleradminbereich erfolgen.
Gibt ein Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit der interaid in Bezug auf Ware des Händlers ab, so kann die interaid dies nach ihrem freien Ermessen annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme eines auf Ware des Händlers bezogenen Kaufangebots eines Käufers nimmt die interaid gleichzeitig das Verkaufsangebot des Händlers zum Abschluss des Deckungsgeschäfts über die jeweilige Menge Ware und etwaiger vom Käufer gewählter Zusatzleistungen hinsichtlich Lieferung an. Für das Deckungsgeschäft gilt der zum Zeitpunkt des Eingangs des Käuferangebots im HeizPellets24-System hinterlegte Verkaufspreis des Händlers. Der Verkäufer verzichtet gem. § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung der interaid. Über den Vertragsschluss der interaid mit dem Käufer, die Liefermenge, vereinbarter Brutto-Preis, die Lieferadresse, Zusatzleistungen etc. wird der Händler wie beim Marktplatzgeschäft über das HeizPellets24-System benachrichtigt.
Der Händler liefert die Ware entsprechend § 4 der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für HeizPellets24 (aber ohne Zahlungsabwicklung) aus, sofern der Händler und interaid nichts Abweichendes vereinbaren. Unverzüglich – spätestens jedoch am zweiten Arbeitstag – nach Lieferung der Ware beim Käufer benachrichtigt der Händler interaid über die abgeschlossene Lieferung unter Angabe der finalen Liefermenge, sonstiger preisrelevanter Aspekte, und seiner sich daraus ergebenden Brutto-Gesamtforderung über die dafür bereitgestellten Funktionen des HeizPellets24-Systems („Liefermeldung“). Die Liefermeldung mit Übermittlung der Rechnung an interaid muss in einen Zug (eine separate Meldung von Teillieferungen ist nicht möglich) innerhalb von maximal 120 Tagen nach Bestellung erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist ist eine Liefermeldung nicht mehr möglich und interaid ist berechtigt, vom Deckungsgeschäft zurückzutreten.
3) Kaufpreis und Zahlungsbedingungen im Streckengeschäft
Der Händler kann seinen angebotenen Verkaufspreis gegenüber der interaid im HeizPellets24-System selbst einstellen und jederzeit mit Wirkung für zukünftige Vertragsschlüsse anpassen.
interaid ist in der Festlegung seiner Preise gegenüber den Käufern im Rahmen des Streckengeschäfts frei. interaid wird jedoch für vergleichbare Angebote verschiedener Händler stets gleiche Aufschläge verlangen, um Vergleichbarkeit und Rangfolge im Rahmen ihres Marktplatzes zu gewährleisten.
Die Zahlung des Kaufpreises im Deckungsgeschäft von interaid an den Händler erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Liefermeldung sowie einer ordnungsgemäßen Rechnung des Händlers durch interaid. Dem Endverbraucher ist bei der Lieferung ein Lieferschein – ohne Preisangaben – auszuhändigen; keinesfalls eine Rechnung.
Nachträgliche Anpassungen des Brutto-Gesamt-Kaufpreises für den Käufer, die durch Produktänderung (z.B. Einblasverfahren mit Pflanzenölveredelung der Pellets), Minderabnahme (z.B. Verringerung der Liefermenge), Terminänderungen, etc. entstehen, hat der Händler vom Käufer auf dem Lieferschein quittieren zu lassen. Solche Änderungen sind bei der Liefermeldung im HeizPellets24-System zu berücksichtigen und auch auf der Rechnung des Händlers an interaid für das Deckungsgeschäft separat auszuweisen. Eine Kopie des Lieferscheins ist der interaid auf Verlangen zu übersenden.
Eine nachträgliche Erhöhung Brutto-Gesamt-Kaufpreises für den Käufer um mehr als 10%, sowie jegliche Kaufpreiserhöhung durch Mehrlieferung (z.B. Erhöhung der Liefermenge) ist im Rahmen des Streckengeschäfts ausgeschlossen. interaid ist nicht verpflichtet, dem Händler mehr als 110% des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises im Deckungsgeschäft zu zahlen.
4) Verfahren bei Verbraucherwiderruf
Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (Deutschland) bzw. § 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG (Österreich) steht ein Widerrufsrecht zu, welches regelmäßig bei der Lieferung durch Vermischung der Ware mit vorhandenem Lager-Inhalt erlischt, im Einzelfall (z.B. neuer, komplett leerer Lagerraum/Sacksilo) jedoch auch nach Lieferung fortbestehen kann.
Handelt der Käufer als Verbraucher und übt im Rahmen eines Streckengeschäfts sein Widerrufsrecht aus, so steht interaid bezüglich des jeweiligen Kaufvertrages mit dem Händler ein Rücktrittsrecht zu. Dieses kann durch Stornierung des entsprechenden Auftrages im HeizPellets24-System oder durch sonstige Mitteilung an den Händler ausgeübt werden. Eine Verpflichtung zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Ware durch interaid oder auf (anteilige) Kaufpreiszahlung, Schadenersatz etc. besteht nach Ausübung dieses Rücktrittsrechts nicht.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Lieferung gelten für die Rücknahme der Ware durch den Händler nach einem Rücktritt der interaid die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 5 (Verfahren bei Mängeln) entsprechend.
5) Verfahren bei Mängeln
Der Händler hat als Verkäufer der Ware im Verhältnis zu interaid dieser gegenüber die Pflicht zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Lieferung der verkauften Ware, die frei von Mängeln ist (z.B. in Bezug auf Liefermenge, Warenbeschaffenheit etc.).
Bei Geltendmachung von Mängeln der Lieferung oder der Ware durch einen Käufer gegenüber der interaid als Verkäuferin vereinbaren die Parteien im Rahmen der der interaid zustehenden Mängelrechte und Regressansprüche gemäß §§ 445a, 445b und § 478 BGB folgendes Verfahren:
a. Der Händler wird Ware, in Bezug auf die ein Käufer wirksam vom Kaufvertrag mit der interaid wegen Mängeln der Ware zurückgetreten ist, durch Abholung beim Käufer im Auftrag der interaid zurücknehmen. Soweit eine Mängelbeseitigung durch Reparatur oder Nachlieferung (einschließlich Austausch) möglich ist, wird der Händler dies auf Verlangen und im Auftrag der interaid ebenfalls direkt gegenüber dem Käufer erbringen. Im Rahmen der der interaid gegen den Käufer aufgrund der §§ 445a, 445b und § 478 BGB zustehenden gesetzlichen Regressansprüche trägt der Händler hierbei die Kosten, die ihm im Rahmen dieser Leistungen entstehen.
b. Vorbehaltlich der Erfüllung der in lit. a aufgeführten Pflichten des Händlers wird interaid die Ware nicht selbst überprüfen, reparieren oder ersetzen oder einen Dritten mit der Überprüfung, Reparatur oder dem Ersatz beauftragen.
c. Ansprüche der interaid auf Schadenersatz oder auf Erstattung von vergeblichen Aufwendungen gegen den Händler im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen bei der Lieferung, aufgrund mangelhafter Ware oder aufgrund sonstiger durch den Händler verursachter Schäden bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt.
Der Händler wird interaid bei der Prüfung von Käuferreklamationen unterstützen. interaid ist berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises an den Händler bis zur Klärung von Käuferreklamationen zurückzuhalten. Im Fall einer begründeten Minderung durch den Käufer kann interaid seinen eigenen (Einkaufs-)Kaufpreis gegenüber dem Händler entsprechend mindern. Im Fall eines begründeten Rücktritts des Käufers kann auch interaid von seinem Kaufvertrag mit dem Händler zurücktreten.
6) Beendigung der Teilnahme
Sowohl interaid als auch der Händler können die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft jederzeit ohne Gründe und mit sofortiger Wirkung beenden, indem sie diese im HeizPellets24-System deaktivieren. Bei Beendigung der Teilnahme lässt die Abwicklung bestehender Einzelverträge im Rahmen des Streckengeschäfts unberührt.
7) Geltung der Händler-AGB
Für nicht in diesen Zusatzbedingungen geregelte Aspekte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24.