Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24 (Händler AGB)
(Stand: 09. November 2026)
Präambel
HeizPellets24 ist ein Angebot der interaid GmbH (nachfolgend als „interaid“ bezeichnet). „HeizPellets24“ bezeichnet den von der interaid betriebenen Internetmarktplatz unter der Domain heizpellets24.de/.at/.ch. Über HeizPellets24 veröffentlicht interaid Preise für Holzbrennstoffe und vermittelt entsprechende Warenlieferungen durch Händler (nachfolgend „Verkäufer“). Diese Händler-AGB gelten nur für Geschäfte mit Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Das Angebot auf HeizPellets24 richtet sich an private und gewerbliche Endkunden (nachfolgend „Käufer“) und ist für diese kostenlos. Lieferungen an Wiederverkäufer (Kaufverträge bei denen beide Seiten Brennstoffhändler sind) sind vom Angebot ausgeschlossen.
Zusätzlich zu den HeizPellets24-Endkunden-AGB gelten für Partnerhändler (Verkäufer) die folgenden Bedingungen.
§ 1 Nutzung, Vertragsbeziehung und Kündigungsfristen
1.1 Nutzungsbeginn. Die vertragsgegenständliche Nutzung von HeizPellets24 beginnt mit der Freischaltung des Nutzeraccounts durch interaid.
1.2 Kündigung. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch die dauerhafte Schließung des Accounts und ist jederzeit für beide Seiten möglich. Die Kündigung des Verkäufers bedarf der Textform und kann per E-Mail an info@heizpellets24.de gerichtet werden.
1.3 Anerkennung der AGB. Mit Anmeldung des Nutzeraccounts erkennt der Verkäufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) an. Er bestätigt die jeweils aktuelle Fassung sowie die genannten Nutzungsgebühren (siehe § 2 dieser AGB) mit Aktivierung des Handelssystems durch Setzen des Häkchens „am Handel teilnehmen“ im Händleradminbereich. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers finden keine Anwendung, auch wenn interaid ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Anderweitige AGB werden durch interaid nur mittels schriftlicher Bestätigung akzeptiert.
1.4 Änderung der AGB. Über Änderungen der AGB wird interaid den Verkäufer beim Einloggen in den Händlerbereich und per E-Mail an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten informieren. Setzt der Verkäufer die Nutzung von HeizPellets24 fort, so gelten die Änderungen als anerkannt. Im Falle des Widerspruchs gelten die bestehenden AGB fort. interaid ist in diesen Fällen berechtigt, das Vertragsverhältnis durch Schließung des Accounts mit einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt des Widerspruchs zu beenden.
1.5 Änderungen der Dienste. interaid ist berechtigt, die Dienste, insbesondere den Inhalt und die Struktur von HeizPellets24, jederzeit durch Änderung, Hinzufügen oder Wegfall von Funktionen zu ändern, soweit dies die erfolgreiche Durchführung dieses Vertrages und das Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich beeinträchtigt. interaid wird über etwaige wesentliche Änderungen entsprechend informieren.
1.6 Ausschluss und Sperrung. interaid ist berechtigt, einen Verkäufer aus sachlichem Grund von der Nutzung des Marktplatzes vorübergehend auszuschließen oder zu sperren. Sachliche Gründe sind insbesondere ein erheblicher Verstoß gegen diese AGB, ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung, wiederholte Schlecht- oder Nichtleistung gegenüber Käufern oder ein Verstoß gegen die Bedingungen der eingebundenen Zahlungsdienstleister. interaid teilt dem Verkäufer die Maßnahmen vor Wirksamwerden in Textform mit, begründet diese und räumt eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein, sofern dem nicht überwiegende Interessen entgegenstehen. Eine vollständige Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Kalendertagen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gleichermaßen kann die Freischaltung von Verkäufern zeitweilig oder dauerhaft abgelehnt bzw. widerrufen werden.
1.7 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
1.8 Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Nutzungsgebühren
Die mit der Nutzung von HeizPellets24 verbundenen Entgelte sind der Preisübersicht im Händleradminbereich zu entnehmen und werden dort zur dauerhaften Speicherung bereitgehalten. Die angezeigten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Aktivierung seines Angebots und ggf. der jeweiligen Zusatzfunktionen bestätigt der Verkäufer die Anerkennung der Entgelte in der genannten Höhe. Der Anspruch der interaid auf bereits entstandene Nutzungsentgelte besteht ungeachtet einer späteren Schließung des Accounts fort.
§ 3 Abrechnung
3.1 Rechnungslegung. Die Rechnungslegung durch interaid erfolgt monatlich rückwirkend anhand der im Abrechnungsmonat fakturierten Umsätze. Die Rechnung wird im Händleradminbereich zum Download bereitgestellt und dem Verkäufer per E-Mail übersandt. Es gelten die auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.
3.2 Fakturierung. Die Fakturierung von Vermittlungsprovisionen erfolgt bei Bestätigung der Auftragsannahme des Verkäufers im System oder automatisch nach Ablauf des Tages des Bestelleingangs, sofern der Auftrag nicht manuell bestätigt wurde.
3.3 Zahlungsverzug. Zahlungsverzug berechtigt interaid, ungeachtet weiterer Ansprüche, die sich aus dem Gesetz ergeben, zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Nutzeraccounts. Eine Sperrung erfolgt erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist.
§ 4 Bestelleingang und Vertragsschluss mit dem Käufer
4.1 Prüfung eingehender Bestellungen. Der Verkäufer hat eingehende Bestellungen unmittelbar nach Eingang systemseitig (Auftragsliste im Händleradminbereich) zu überprüfen und dem Käufer spätestens am nächsten Werktag nach Eingang eine Auftragsbestätigung zu übermitteln. Kann der Verkäufer aufgrund etwaiger Hindernisse (Zufahrtsbeschränkungen, fehler- oder lückenhafte Angaben, mangelnde Bonität des Käufers etc.) nicht liefern, muss die Bestellung vor Auftragsannahme storniert oder korrigiert werden.
4.2 Maßgeblichkeit der Systemdatenbank. Da es beim Versand und Empfang von E-Mails zu Übermittlungsfehlern und Verzögerungen kommen kann, die sich außerhalb des Einflussbereichs von interaid ereignen, ist für das Vorliegen und den Inhalt der Bestellung der Eintrag in die HeizPellets24-Systemdatenbank maßgeblich. Dem Verkäufer steht der Nachweis offen, dass dieser Eintrag unrichtig oder unvollständig ist.
4.3 Streckengeschäfte. In Fällen in denen interaid selbst als Verkäufer gegenüber Käufern auftritt gelten gegenüber den Händlern die Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Verkauf an die interaid als Reseller.
§ 5 Stornos
5.1 Stornierungsverfahren. Kommt der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nicht zustande, so ist auch die Stornierung der Vermittlungsdienstleistung im Verhältnis Verkäufer zu interaid möglich. Die Stornierung erfolgt unter Angabe des Grundes über den Händleradminbereich und ist i.d.R. vor Erklärung der Auftragsannahme durch den Verkäufer vorzunehmen. Bereits bestätigte Aufträge können nur auf Verlangen/mit Zustimmung des Käufers storniert werden. Interaid überprüft alle eingehenden Stornos in Bezug auf Ursache und Begründung.
5.2 Verzicht auf Vermittlungsprovision. Bei Meldung innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang verzichtet interaid insoweit auf die Vermittlungsprovision (siehe § 2 (Nutzungsgebühren) dieser AGB), als dass der Grund der Stornierung anerkannt wird und nicht einseitig vom Verkäufer zu vertreten ist.
5.3 Entfall des Provisionsanspruchs. Wird der Kaufvertrag aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des Verkäufers liegen, nicht oder nicht vollständig durchgeführt, entfällt der Provisionsanspruch entsprechend; bereits gezahlte Provisionen werden erstattet. Dies gilt insbesondere bei wirksamem Verbraucherwiderruf, Anfechtung durch den Käufer, beiderseitiger Aufhebung des Kaufvertrags oder fehlender Bonität des Käufers. Die Stornierung ist interaid unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis des Stornierungsgrundes, mitzuteilen. Bei verspäteter Mitteilung ist der Anspruch auf Provisionsrückerstattung ausgeschlossen.
§ 6 Angebotspreise
6.1 Eigenverantwortung für Preise. Der Verkäufer ist eigenverantwortlich für seine eingestellten Verkaufspreise, Liefergebiete und Serviceoptionen und verpflichtet sich, diese regelmäßig zu überprüfen.
6.2 Sperrung bei falschen Preisangeboten. Verkäufer, die wiederholt oder mutwillig falsche Preisangebote in das System einstellen oder Liefergebiete definieren, die sie nicht fristgerecht beliefern können, werden durch interaid für den Handel über HeizPellets24 gesperrt. Eine Sperrung erfolgt erst nach Abmahnung und wiederholter Falschangabe der Preise. Bei auf konkreten Tatsachen begründetem Verdacht auf eine offensichtliche fehlerhafte Preiskalkulation ist interaid berechtigt, das betroffene Angebot vorläufig bis zur Klärung inaktiv zu schalten und ggf. den Account des Verkäufers nach Maßgabe der 1.6 (Ausschluss und Sperrung) dieser AGB zu deaktivieren.
6.3 Umgehung des Bestellsystems. Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer zur Umgehung des Bestellsystems von HeizPellets24 bei Vertragsabschlüssen sind unzulässig. Verstöße berechtigen interaid zur sofortigen und dauerhaften Sperrung oder Schließung des Accounts nach Maßgabe der Ziff. 1.6 (Ausschluss und Sperrung) dieser AGB.
§ 7 Widerrufsbelehrung gegenüber dem Käufer und AGB des Verkäufers
7.1 Widerrufsbelehrung. Es obliegt dem Verkäufer, Käufer, die Verbraucher (Deutschland: i.S.d. § 13 BGB / Österreich: § 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG) sind, konform zu den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht aufzuklären. Hierzu zählt ggf. auch die Information über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB (Deutschland) bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 6 FAGG (Österreich), wenn die Ware nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde (z.B. Vermischung mit vorhandener Restmenge Holzpellets im Lager).
7.2 Technische Möglichkeit zur Hinterlegung. interaid stellt dem Verkäufer die technische Möglichkeit zur Verfügung seine AGB und Widerrufsbelehrung, zur Bestätigung durch den Käufer im Bestellprozess, zu hinterlegen.
7.3 Freistellung. interaid haftet nicht für die Inhalte, die Aktualität und das Vorhandensein der vom Verkäufer hinterlegten Texte. Der jeweilige Verkäufer stellt interaid auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie damit zusammenhängenden angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung im Zusammenhang mit den von ihm hinterlegten AGB, Widerrufsbelehrungen, Produktinformationen oder der Vertragsdurchführung resultieren. interaid wird den Verkäufer über etwaige Inanspruchnahmen unverzüglich in Textform informieren, ihm die Verteidigung – soweit rechtlich möglich – überlassen und ohne Zustimmung des Verkäufers keine Anerkenntnisse abgeben. Die Freistellung greift nicht, soweit interaid den Verstoß mitverschuldet hat.
§ 8 Datenschutz, Datenzugang und Datennutzung
8.1 Marktplatzgeschäft (interaid als Vermittler).
8.1.1 Verantwortlichkeit der Parteien. Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass sie in Bezug auf personenbezogene Daten von Endkunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag grundsätzlich jeweils als unabhängige und eigenständige Verantwortliche im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), handeln. Jede Partei ist somit allein für die Verarbeitung der von ihr erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten von Endkunden verantwortlich und gewährleistet die Einhaltung sämtlicher Pflichten aus den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
8.1.2 Datenschutzerklärung des Verkäufers. Im Händlerprofil ist eine Datenschutzerklärung des Verkäufers zu hinterlegen. interaid stellt hierfür die technische Möglichkeit zur Verfügung.
8.1.3 Übermittlung von Käuferdaten an den Verkäufer. Zur Erleichterung der Bereitstellung der Dienste, insbesondere zur Erstellung von Rechnungen, kann interaid dem Verkäufer die erforderlichen Informationen und personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem zugrundeliegenden Vertrag mitteilen. Dazu gehören Namen, Vornamen, Adressen, E-Mail-Adressen und alle Angaben zu Bestellungen der Käufer („Käuferdaten“). Der Verkäufer verpflichtet sich, die Käuferdaten ausschließlich für die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erforderlichen Zwecke zu verarbeiten.
8.1.4 Datenzugriff interaid. interaid hat Zugriff auf (i) personenbezogene Daten und sonstige Daten, die der Verkäufer im Rahmen der Nutzung von HeizPellets24 bereitstellt, (ii) automatisch generierte Nutzungsdaten, die während der Verwendung von HeizPellets24 entstehen (z. B. Logdaten, technische Metadaten, Nutzungsstatistiken), sowie (iii) aggregierte oder anonymisierte Daten, die für die Systemanalyse, Produktoptimierung oder statistische Auswertungen verwendet werden. In welchem Umfang interaid personenbezogene Daten verarbeitet und welche Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, lässt sich der Datenschutzerklärung entnehmen, die unter https://www.heizpellets24.de/datenschutz abgerufen werden kann. Diese enthält auch Angaben dazu, ob und inwiefern interaid personenbezogene Daten Dritten zur Verfügung stellt. Dies geschieht nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
8.1.5 Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten. interaid ist berechtigt, aus den im Rahmen der Nutzung HeizPellets24 anfallenden Daten anonymisierte oder aggregierte Datensätze zu erstellen und diese für statistische Auswertungen, Systemanalysen, Produktentwicklung oder Benchmarking zu nutzen, sofern kein Personenbezug mehr besteht. Ein Rückschluss auf einzelne Verkäufer, Endkunden oder Mitarbeiter ist dabei ausgeschlossen.
8.1.6 Datenzugriff des Verkäufers. Der Verkäufer hat über sein Händleraccount Zugriff auf die von ihm bereitgestellten Daten sowie auf Daten, die im Zusammenhang mit seinen angebotenen Waren generiert werden. Der konkrete Umfang des Zugriffs ergibt sich aus den jeweils verfügbaren Funktionen von HeizPellets24.
8.2 Streckengeschäft.
8.2.1 Auftragsverarbeitung. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt und diese im Auftrag und auf Weisung von interaid verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien hierfür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab („AVV“).
8.2.2 Beschränkung der Datennutzung. Der Verkäufer erhält über das HeizPellets24-System ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten von Käufern (insbesondere Lieferadresse und Kontaktdaten für die Zustellung), die für die Durchführung der Lieferung im Auftrag der interaid erforderlich sind. Eine Nutzung dieser Daten für eigene Zwecke des Verkäufers – insbesondere für Eigenwerbung, Kundenbindungsmaßnahmen oder die Weitergabe an Dritte – ist unzulässig. Der Verkäufer hat diese Daten unverzüglich nach Abschluss der Lieferung und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen.
8.3 Freistellung. Der Verkäufer wird interaid bei Datenschutzverstößen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, schadlos halten. Im Streckengeschäft umfasst die Freistellung insbesondere Verstöße gegen die Weisungen der interaid oder die Bestimmungen der AVV.
§ 9 Systemverfügbarkeit
9.1 Systemverfügbarkeit. interaid stellt die Webseiten und das Bestellsystem nach dem Stand der Technik bereit und entwickelt diese fortlaufend weiter. Eine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit von HeizPellets24 und des Bestellsystems kann technisch nicht garantiert werden.
9.2 Wartung. Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Verbesserungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Soweit möglich, erfolgen diese außerhalb der üblichen Nutzungszeiten und werden vorab angekündigt.
9.3 Höhere Gewalt. Systemunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von interaid nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und sonstige gesundheitlich bedingte Notstände, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Netzwerkstörungen sowie Angriffe auf die Infrastruktur), hat interaid nicht zu vertreten.
9.4 Dienste Dritter. Für die Verfügbarkeit von Netzen, Rechenzentren, Content Delivery Netzwerken, Zahlungs- oder Identifizierungsdiensten Dritter haftet interaid nicht, soweit interaid diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt hat.
9.5 Datensicherung. interaid führt regelmäßige Datensicherungen („Backups“) der auf HeizPellets24 gespeicherten Daten durch, um Datenverluste im Falle technischer Störungen oder Systemausfälle zu vermeiden. Der Verkäufer bleibt verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten sowie für das Erstellen eigener Sicherungskopien von lokal oder außerhalb von HeizPellets24 gespeicherten Daten. interaid haftet für Datenverluste nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. interaid haftet nicht für Datenverluste oder Systemstörungen, die auf Inkompatibilitäten der vom Verkäufer verwendeten Hardware- oder Softwarekomponenten beruhen.
9.6 Störungsmeldung. Verkäufer sind gehalten, erkennbare Störungen unverzüglich über die im Händleradminbereich oder auf der Kontaktseite genannten Kanäle zu melden und bei der Eingrenzung mitzuwirken.
9.7 Wirksamkeit von Erklärungen. Bereits abgegebene und bestätigte Erklärungen (z. B. Bestellbestätigungen, Auftragsannahmen) bleiben von vorübergehenden Systembeeinträchtigungen unberührt; gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben bestehen.
9.8 Haftungsverweis. Im Übrigen gilt § 11 (Haftung und Gewährleistung) dieser AGB.
§ 10 Seiteninhalte, Marktinformationen, Verantwortlichkeiten
10.1 Rechteinhaberschaft. interaid behält sich die Rechte an den veröffentlichten Marktinformationen, Charts und Preisen vor. Jede Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ohne die schriftliche Zustimmung von interaid untersagt. Ausdrücklich untersagt ist der unautorisierte automatische Zugriff auf HeizPellets24-Daten mittels Software. Dies betrifft alle auf der Website vorhandenen Informationen und Preise sowie die zugrundeliegenden Datenbankinhalte. Die Nutzung der "HeizPellets24 Holzpelletsnews" und die Nutzung von Preisdaten innerhalb des Partnerprogramms sind gesondert geregelt.
10.2 Verantwortlichkeit. Der Verkäufer stellt sicher, dass sämtliche über HeizPellets24 angebotenen Waren und Informationen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere:
Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften, einschließlich Informationspflichten und Widerrufsrecht (soweit anwendbar),
korrekte Preisangaben (inkl. MwSt. und ggf. Versandkosten),
Einhaltung von Kennzeichnungs-, Sicherheits- und Produktvorschriften.
interaid übernimmt weder eine rechtliche Prüfung noch eine Beratung und stellt keine vorformulierten Rechtstexte (z. B. AGB, Datenschutz- oder Widerrufsbelehrungen) zur Verfügung. Sofern der Händler eigene AGB verwendet, dürfen diese nicht im Widerspruch zu den vorliegenden AGB und den App Nutzungsbedingungen stehen. Dem Händler wird empfohlen, bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.
10.3 Nutzungsrechte an Inhalten. Der Händler räumt interaid alle zur Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung der von ihm auf HeizPellets24 eingestellten oder übermittelten Inhalte erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und technisch aufzubereiten, soweit dies für den Betrieb, die Datensicherung und die Darstellung der Inhalte auf HeizPellets24 erforderlich ist, die Inhalte über HeizPellets24 und das daran angeschlossene Internet Endkunden zugänglich zu machen, einschließlich der Möglichkeit, dass Endkunden die Inhalte von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl abrufen können, die Inhalte auf Servern der interaid oder beauftragten Dienstleistern (z. B. Hosting- oder Cloud-Anbietern) zu speichern, einschließlich der Speicherung auf Spiegelungs- oder Backup-Systemen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Betrieb von HeizPellets24 erforderlich ist.
10.4 Haftung für Drittinhalte:
10.4.1 Gewähr für Inhalte. Alle auf HeizPellets24 veröffentlichten Nachrichten und Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Weiterhin stellen die Nachrichten und Beiträge keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Holzpellets dar.
10.4.2 Externe Links. Für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter haftet interaid nur, sofern sie von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatte und es ihr technisch möglich und zumutbar war, deren Nutzung zu verhindern.
Im Übrigen gilt § 11 (Haftung und Gewährleistung) dieser AGB.
10.5 Ranking-Transparenz. Die Reihenfolge der Anzeige von Angeboten auf HeizPellets24 richtet sich nach dem Endpreis einschließlich Steuern. Bei Such- und Vergleichsergebnissen werden Angebote der interaid nach denselben Parametern gerankt wie Angebote von Händlern. Bezahlte Platzierungen gibt es auf HeizPellets24 nicht. Eine Hervorhebung der interaid-Angebote ist möglich und wird als solche kenntlich gemacht; einen Einfluss auf die Sortierfolge hat dies nicht.
10.6 IP-Lizenz und Vertriebsprogramme.
10.6.1 Der Verkäufer räumt interaid ein einfaches, räumlich auf das Vertriebsgebiet beschränktes, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht ein, seine Marken, Firmenlogos, Produktbilder und Beschreibungstexte ausschließlich zum Zweck der Darstellung der Angebote im Marktplatz, im Streckengeschäft sowie in der hierfür erforderlichen Bewerbung des Marktplatzes zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine eigenständige Bewerbung von Produkten des Verkäufers außerhalb von HeizPellets24, bedarf der gesonderten Vereinbarung.
10.6.2 Sofern interaid den Marktplatz über zusätzliche Vertriebskanäle oder Partnerprogramme bewirbt oder Angebote dort verfügbar macht, wird der Verkäufer hierüber im Händleradminbereich informiert; eine Verpflichtung des Verkäufers zur Teilnahme besteht nicht.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
11.1 Haftung bei Vermittlung. interaid übernimmt im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit keine Gewährleistung für die durch die jeweiligen Verkäufer angebotenen und gelieferten Waren. Für die Beschaffenheit, Lieferung und Mängelfreiheit der gelieferten Ware haftet im Fall der Vermittlung ausschließlich der jeweilige Verkäufer. Die Haftung der interaid bestimmt sich nach den nachfolgenden Vorschriften dieses § 11.
11.2 Unbeschränkte Haftung. interaid haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem haftet interaid für übernommene Garantien. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Beschränkte Haftung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), haftet interaid auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen, vorbehaltlich der Ziffern 11.1, bis Ziff. 11.3, ist die Haftung ausgeschlossen.
11.4 Erstreckung. Die vorstehenden Haftungsregelungen und -beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
11.5 Verjährung bei Unternehmern. Etwaige Verjährungsfrist für kaufrechtliche Mängelansprüche gegen interaid verjähren ein Jahr ab Gefahrübergang.
§ 12 PEtra
12.1 Beschreibung. PEtra – „Pelletmarkt transparent“ basiert auf dem riesigen Datenpool von HeizPellets24 und gibt in Form eines Dashboards anonymisierte und kumuliert das Geschehen am Holzpelletsmarkt im Allgemeinen und auf HeizPellets24 im Besonderen wieder. PEtra liefert Kennzahlen und Diagramme zur Live-Performance von HeizPellets24, aktuelle und historische Umsatzdaten in grafischer und tabellarischer Form und Kartenanwendungen zur Visualisierung.
12.2 Buchung und Zugang. PEtra ist als kostenpflichtiges Zusatztool in den HeizPellets24-Adminbereich integriert und kann als Einzel- oder Unternehmenslizenz gebucht werden. Freischaltung und Zugang erfolgen mitarbeiterbasiert anhand des persönlichen Nutzer-Accounts. Die unautorisierte Weitergabe der Logindaten, sowie der dargestellten PEtra-Inhalte ist nicht gestattet.
12.3 Vertragslaufzeit. PEtra ist mit jährlicher Vertragslaufzeit buchbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich die Buchung um jeweils ein Jahr. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12.4 Kündigungsform. Zur Kündigung genügt die Textform. E-Mails sind zu richten an haendler@heizpellets24.de.
12.5 Entgelte und Abrechnung. Für Nutzungsgebühren und Abrechnung gelten § 2 und § 3 dieser AGB.
§ 13 Inhaltsmoderation, Meldeverfahren und Begründungspflicht
13.1 Beschwerdemanagement. interaid unterhält ein internes, für Händler kostenfreies Beschwerdemanagementsystem. Beschwerden können insbesondere zu folgenden Themen eingereicht werden: (i) mutmaßliche Nichteinhaltung dieser AGB oder von gesetzlichen Pflichten, (ii) technische Störungen, (iii) Maßnahmen nach § 1 (z. B. Sperrung/Kündigung), (iv) Ranking und Datenzugang. Eingehende Beschwerden werden dokumentiert, innerhalb von 15 Kalendertagen bestätigt und grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen sachlich beschieden; Verlängerungen werden begründet mitgeteilt. Ergebnisse und Abhilfemaßnahmen werden in Textform mitgeteilt.
13.2 Inhaltsmoderation. interaid kann von Verkäufern eingestellte Inhalte (insbesondere Angebote, Produktbeschreibungen, Bilder, Bewertungen) entfernen, sperren, in der Sichtbarkeit reduzieren oder demonetisieren, wenn die Inhalte gegen Gesetz, diese AGB oder verbindliche Vorgaben verstoßen.
13.3 Meldeverfahren. Meldungen über rechtswidrige Inhalte können jederzeit elektronisch über die in der Datenschutzerklärung und auf HeizPellets24 genannten Meldewege eingereicht werden; interaid bestätigt den Eingang und entscheidet zeitnah.
13.4 Begründungspflicht. Jede Maßnahme gegen Inhalte oder das Konto des Verkäufers wird in einer klaren und spezifischen Begründung mitgeteilt, die mindestens die getroffene Maßnahme, die maßgeblichen Tatsachen, die Rechts- oder Vertragsgrundlage sowie die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe (vgl. Ziff. 13.1) enthält.
13.5 Aussetzung bei Missbrauch. Bei missbräuchlichem Verhalten, insbesondere wiederholt offensichtlich unbegründeten Meldungen, wiederholt rechtswidrigen Angeboten oder systematischer Umgehung des Bestellsystems, kann interaid den Verkäufer für einen angemessenen Zeitraum aussetzen; die Dauer richtet sich nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße. Die Regelungen gem. § 1 (Nutzung, Vertragsbeziehung, Kündigung) dieser AGB bleiben unberührt.
§ 14 Anbieterkennzeichnung und Pflichtangaben
14.1 Marktplatzangaben.
HeizPellets24
interaid GmbH
Ullsteinstraße 120
12109 Berlin
Telefon: +49 (0)30 701 712 20
Fax: +49 (0)30 701 712 19
E-Mail: info@heizpellets24.de
Handelsregister: HRB 108295, AG Charlottenburg
USt-IdNr.: DE255080062
Geschäftsführer: Marc Lorbeer, Oliver Klapschus
Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb und die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen via Internet, insbesondere die Vermittlung von Heizöl-, Brenn- und Kraftstofflieferungen.
14.2 Pflichtangaben Verkäufers.
14.2.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Freischaltung und während der gesamten Vertragslaufzeit folgende Angaben vollständig und richtig zu hinterlegen und unverzüglich zu aktualisieren: (a) Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, (b) Kopie eines amtlichen Identitätsnachweises der vertretungsberechtigten Person oder einer gleichwertigen elektronischen Identifizierung, (c) Zahlungskontodaten, (d) Handelsregister- oder vergleichbare Registerangaben einschließlich Registernummer, (e) Selbstverpflichtungserklärung, ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.
14.2.2 interaid prüft die Angaben auf Plausibilität anhand allgemein zugänglicher amtlicher Datenbanken und kann ergänzende Nachweise verlangen. Bei unvollständigen, unrichtigen oder nicht aktualisierten Angaben kann interaid den Verkäufer nach vorheriger Aufforderung in Textform mit angemessener Nachfrist aussetzen, bis die Angaben vervollständigt oder berichtigt sind.
14.2.3 Die Angaben werden für sechs Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gespeichert und sodann gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). interaid kann hierzu die vom Verkäufer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Verkäufer dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
15.2 Gerichtsstand. Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist der alleinige Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.3 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn die vorstehenden Bedingungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Verkauf an die interaid als Reseller (Streckengeschäft)
Präambel
Über die von interaid betriebene Plattform HeizPellets24 können Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unmittelbar an Endkunden verkaufen („Marktplatzgeschäft“). Daneben bietet interaid dem Händler an, die Ware an interaid zu verkaufen, um sie sodann den Käufern weiterzuverkaufen. In diesen Fällen veräußert interaid die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden; der Händler liefert die Ware im Auftrag von interaid als Lieferant direkt an den Endkunden („Streckengeschäft“).
Dies geschieht als zusätzlicher Vertriebskanal der interaid, um Käufern eine zusätzliche Option für einen Kauf von Waren in vereinheitlichter Form zu ermöglichen, sowie zum Angebot von besonderen Formen des Kaufs wie z.B. dem Ratenzahlungskauf. Den Händlern auf HeizPellets24 steht die Teilnahme an diesen Streckengeschäften als Lieferanten der interaid offen. Teilnehmenden Händlern wird die Möglichkeit des Verkaufs an die interaid als zentraler, verlässlicher Schuldnerin sowie der Zugang zu Käufern geboten, die vom Händler nicht selbst angebotene besondere Formen des Kaufs wie z.B. der Ratenzahlungskauf wünschen.
Für die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft gelten zusätzlich und ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für HeizPellets24 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24 die folgenden Bedingungen:
§ 1 Optionale Teilnahme am Streckengeschäft
1.1 Freiwilligkeit. Die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft als Lieferant der interaid ist optional. Der Händler kann diese über die entsprechenden Funktionen des Händleradminbereichs des HeizPellets24-Systems aktivieren oder deaktivieren. Soweit vorgesehen, kann der Händler seine Teilnahme nur für bestimmte Fälle (z.B. Ratenzahlungskäufe) beschränken.
1.2 Ermessen. interaid entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Teilnahme eines Händlers am Streckengeschäft. interaid kann die Teilnahme einzelner Händler am Streckengeschäft aus sachlichem Grund ablehnen. Sachliche Gründe sind insbesondere, (i) nicht hinreichende Liefer- oder Bonitätsnachweise, (ii) wiederholte erhebliche Schlecht- oder Nichtleistung, (iii) Verstöße gegen die Vorgaben eingebundener Zahlungs- oder Factoringdienstleister sowie (iv) ein durch konkrete Tatsachen begründeter Missbrauchsverdacht. Eine Ablehnung wird in Textform unter Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt.
1.3 Angebote. Solange für den Händler (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Fälle) die Teilnahme am Streckengeschäft aktiviert ist, wird interaid den Käufern neben etwaigen Angeboten des Händlers im Rahmen des Marktplatzgeschäfts auch Angebote der interaid auf Grundlage der vom Händler durch die interaid zu beziehenden Ware anzeigen. interaid wird die Angebote im Rahmen des Streckengeschäfts den Käufern gegenüber klar und deutlich als Angebote der interaid kennzeichnen, kann den Händler aber im eigenen Ermessen als ihren Lieferanten nennen (und dabei in vergleichbarer Weise wie beim Marktplatzgeschäft Marken, Logos, etc. des Händlers verwenden).
1.4 Gleichbehandlung. Die Angebote der interaid im Rahmen des Streckengeschäfts werden bei der Suche und bei Vergleichen grundsätzlich mit jenen der Händler im Marktplatzgeschäft gleich behandelt. Angebote der interaid können jedoch als solche gezielt gesucht und in Such- und Vergleichsergebnissen hervorgehoben werden.
1.5 Ratenzahlungsangebot. Käufern der interaid im Rahmen des Streckengeschäfts werden Nebendienstleistungen in Form der Vermittlung einer Finanzierung (Ratenzahlung) durch dritte Partner der interaid angeboten.
§ 2 Vertragsschluss im Streckengeschäft
2.1 Verbindliches Angebot. Mit der Aktivierung des Streckengeschäfts gibt der Händler gegenüber interaid im HeizPellets24-System ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab über handelsübliche Mengen seiner Ware. Das Angebot gilt (i) zu den in dieser Vereinbarung und im HeizPellets24-System genannten Bedingungen und (ii) mit der Maßgabe, dass die Lieferung durch den Händler nach den Anweisungen der interaid direkt an den Käufer zu erfolgen hat. Jeder zwischen interaid als Käuferin und dem Händler als Verkäufer auf dieser Grundlage geschlossene Kaufvertrag wird nachfolgend als „Deckungsgeschäft“ bezeichnet.
2.2 Rücknahme des Angebots. Der Händler ist berechtigt, sein verbindliches Angebot im Einzelfall und nur aus triftigem Grund (z.B. aufgrund eines offensichtlichen Berechnungsfehlers beim Preis) zurückzunehmen. Die Mitteilung der Rücknahme des Angebots an die interaid muss bis spätestens 12 Uhr am nächsten Arbeitstag, durch Stornierung der Bestellung im Händleradminbereich erfolgen.
2.3 Annahme. Gibt ein Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit der interaid in Bezug auf Ware des Händlers ab, so kann die interaid dies nach ihrem Ermessen annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme eines auf Ware des Händlers bezogenen Kaufangebots eines Käufers nimmt interaid gleichzeitig das Verkaufsangebot des Händlers zum Abschluss des Deckungsgeschäfts über die jeweilige Menge Ware und etwaiger vom Käufer gewählter Zusatzleistungen hinsichtlich der Lieferung an. Für das Deckungsgeschäft gilt der zum Zeitpunkt des Eingangs des Käuferangebots im HeizPellets24-System hinterlegte Verkaufspreis des Händlers. Der Verkäufer verzichtet gem. § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung der interaid.
2.4 Information. Nach Abschluss des Deckungsgeschäfts stellt interaid dem Händler über das HeizPellets24-System sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere die Liefermenge, den vereinbarten Brutto-Preis, die Lieferadresse, Zusatzleistungen.
§ 3 Lieferung und Liefermeldung
3.1 Lieferung. Der Händler liefert die Ware entsprechend § 4 der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für HeizPellets24 (jedoch ohne Zahlungsabwicklung) aus, soweit in diesen Zusatzbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Zahlungsabwicklung gegenüber dem Käufer erfolgt ausschließlich durch interaid.
3.2 Liefermeldung. Der Händler hat interaid unverzüglich nach erfolgter Lieferung der Ware beim Käufer – spätestens jedoch am zweiten Arbeitstag nach Lieferung – über die dafür bereitgestellten Funktionen des HeizPellets24-Systems über die Durchführung der Lieferung zu informieren („Liefermeldung“). Die Liefermeldung muss insbesondere enthalten:
die tatsächliche Liefermenge,
sämtliche preisrelevante Aspekte,
den sich daraus ergebenden Brutto-Gesamtkaufpreis sowie
die Rechnung des Händlers an interaid.
3.3 Frist. Die Liefermeldung mit Übermittlung einschließlich Rechnung muss in einem Zug (eine separate Meldung von Teillieferungen ist nicht möglich) und innerhalb von maximal 120 Tagen nach Bestellung erfolgen. interaid weist den Händler spätestens 30 Tage vor Fristablauf automatisiert per E-Mail oder Systembenachrichtigung auf die noch ausstehende Liefermeldung hin. Nach Ablauf der Frist ist eine Liefermeldung über das HeizPellets24-System ausgeschlossen.
3.4 Folgen der unterbliebenen Liefermeldung. Erfolgt innerhalb der Frist keine Liefermeldung, ist interaid berechtigt, vom Deckungsgeschäft zurückzutreten und den Auftrag im System zu stornieren. Mit Wirksamwerden des Rücktritts entfällt der Forderungskauf durch den Factor; eine bereits an interaid oder den Factor abgetretene Kaufpreisforderung gegen den Käufer wird mit Wirksamwerden des Rücktritts auflösend bedingt automatisch auf den Händler (zurück-)übertragen. Der Händler ist sodann berechtigt und verpflichtet, die Forderung gegen den Käufer im eigenen Namen geltend zu machen und gegenüber diesem unmittelbar abzurechnen. Weitergehende Ansprüche des Händlers gegen interaid, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder auf Wertersatz, bestehen vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Ansprüche nicht.
§ 4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Einkaufspreis. Der Händler kann seinen angebotenen Verkaufspreis gegenüber der interaid im HeizPellets24-System selbst einstellen und jederzeit mit Wirkung für zukünftige Vertragsschlüsse anpassen. Preisänderungen gelten ausschließlich für Deckungsgeschäfte, die nach ihrer Hinterlegung im HeizPellets24-System zustande kommen.
4.2 Verkaufspreise. interaid ist in der Festlegung seiner Preise gegenüber den Käufern im Rahmen des Streckengeschäfts frei. interaid wird jedoch für vergleichbare Angebote verschiedener Händler stets gleiche Aufschläge verlangen, um Vergleichbarkeit und Rangfolge im Rahmen ihres Marktplatzes zu gewährleisten.
4.3 Fälligkeit. Die Zahlung des Kaufpreises im Deckungsgeschäft von interaid an den Händler erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Liefermeldung und einer ordnungsgemäßen Rechnung des Händlers durch interaid. Der Händler hat dem Endkunden bei der Lieferung ausschließlich einen Lieferschein – ohne Preisangaben – auszuhändigen. Eine Rechnung gegenüber dem Endkunden darf der Händler nicht erstellen.
4.4 Preisrelevante Änderungen. Nachträgliche Anpassungen des Brutto-Gesamt-Kaufpreises für den Käufer, die durch Produktänderung, Minderabnahme (z.B. Verringerung der Liefermenge), Terminänderungen, etc. entstehen, hat der Händler vom Käufer auf dem Lieferschein quittieren zu lassen. Solche Änderungen sind bei der Liefermeldung im HeizPellets24-System zu berücksichtigen und auch auf der Rechnung des Händlers an interaid für das Deckungsgeschäft separat auszuweisen. Eine Kopie des Lieferscheins ist der interaid auf Verlangen zu übersenden.
4.5 Nachträgliche Preiserhöhung. Eine nachträgliche Erhöhung des Brutto-Gesamt-Kaufpreises für den Käufer, sowie jegliche Kaufpreiserhöhung durch Mehrlieferung um mehr als 10% (Erhöhung der Liefermenge) ist im Rahmen des Streckengeschäfts ausgeschlossen. interaid ist nicht verpflichtet, dem Händler mehr als 110% des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises im Deckungsgeschäft zu zahlen.
§ 5 Verfahren bei Verbraucherwiderruf
5.1 Verbraucherwiderruf. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (Deutschland) bzw. § 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG (Österreich) steht ggf. ein Widerrufsrecht hinsichtlich eines im Rahmen des Streckengeschäfts mit interaid geschlossenen Kaufvertrages zu. Übt er dieses aus, ist interaid berechtigt, vom entsprechenden Deckungsgeschäft zurückzutreten. Der Rücktritt kann insbesondere durch Stornierung des entsprechenden Auftrages im HeizPellets24-System oder durch sonstige Mitteilung an den Händler oder durch Mitteilung in Textform gegenüber dem Händler erklärt werden.
5.2 Erlöschen bei Lieferung. Das Widerrufsrecht erlischt regelmäßig bei der Lieferung durch Vermischung der Ware mit vorhandenem Tank-Inhalt. Es kann jedoch im Einzelfall (z.B. neuer, komplett leerer Tank) auch nach Lieferung fortbestehen.
5.3 Erfolgte Lieferung. Hat der Händler die Ware vor Ausübung des Rücktritts bereits an den Käufer geliefert und ist eine Rücknahme der Ware aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar, insbesondere durch Vermischung im Tank des Käufers, hat der Händler gegen interaid Anspruch auf Wertersatz in Höhe des im Deckungsgeschäft vereinbarten Einkaufspreises, soweit (i) interaid den Kaufpreis vom Käufer vereinnahmt hat oder (ii) vom Käufer zu beanspruchen berechtigt ist. Im Übrigen besteht nach Ausübung dieses Rücktrittsrechts keine Verpflichtung der interaid zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Ware oder zur (anteiligen) Kaufpreiszahlung.
5.4 Rücknahme der Ware. Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Lieferung gelten für die Rücknahme der Ware durch den Händler nach einem Rücktritt der interaid die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 6 (Verfahren bei Mängeln) entsprechend.
§ 6 Verfahren bei Mängeln
6.1 Verantwortlichkeit. Der Händler hat als Verkäufer der Ware im Verhältnis zu interaid dieser gegenüber die Pflicht zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Lieferung der verkauften Ware, die frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen entspricht (z.B. in Bezug auf Liefermenge, Warenbeschaffenheit etc.).
6.2 Käuferreklamation. Bei Geltendmachung von Mängeln der Lieferung oder der Ware durch einen Käufer gegenüber der interaid als Verkäuferin, wird interaid den Händler hierüber unverzüglich informieren. Der Händler ist verpflichtet, interaid bei der Bearbeitung der Reklamation angemessen zu unterstützen und die zur Prüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
6.3 Nacherfüllung. Soweit interaid gegenüber dem Käufer zur Nacherfüllung verpflichtet ist und der geltend gemachte Mangel auf einer Pflichtverletzung des Händlers beruht, wird der Händler die erforderliche Nacherfüllung im Auftrag der interaid unmittelbar gegenüber dem Käufer durchführen. Die Nacherfüllung umfasst insbesondere die Abholung beim Käufer im Auftrag der interaid, Nachlieferung (einschließlich Austausch), Mangelbeseitigung sowie Rücknahme mangelhafter Ware, soweit die jeweilige Maßnahme rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Händler, soweit er nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz verpflichtet ist.
6.4 Lieferantenregress. Die gesetzlichen Ansprüche der interaid gegen den Händler gemäß §§ 445a, 445b und § 478 BGB bleiben unberührt. interaid ist insbesondere berechtigt, vom Händler Ersatz sämtlicher Aufwendungen zu verlangen, die interaid im Verhältnis zum Käufer infolge eines vom Händler zu vertretenden Mangels entstehen.
6.5 Weitere Ansprüche. Ansprüche der interaid auf Schadenersatz oder auf Erstattung von vergeblichen Aufwendungen gegen den Händler im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen bei der Lieferung, aufgrund mangelhafter Ware oder aufgrund sonstiger durch den Händler verursachter Schäden bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt. Vorbehaltlich der Erfüllung der in 6.3 (Nacherfüllung) aufgeführten Pflichten des Händlers wird interaid die Ware nicht selbst überprüfen, reparieren oder ersetzen oder einen Dritten mit der Überprüfung, Reparatur oder dem Ersatz beauftragen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der interaid, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Rücktritt vom Deckungsgeschäft, bleiben unberührt.
6.6 Zurückbehaltungsrecht. Bis zur abschließenden Klärung der Käuferreklamation ist interaid berechtigt, fällige Kaufpreiszahlungen an den Händler aus dem betroffenen Deckungsgeschäft zurückzubehalten.
6.7 Minderung. Führt eine berechtigte Reklamation des Käufers zu einer Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag zwischen interaid und dem Käufer, ist interaid berechtigt, den Kaufpreis des Deckungsgeschäfts im gleichen Umfang anzupassen oder vom Deckungsgeschäft zurückzutreten.
§ 7 Beendigung der Teilnahme am Streckengeschäft
7.1 Beendigung. Sowohl interaid als auch der Händler können die Teilnahme des Händlers am Streckengeschäft jederzeit ohne Gründe und mit sofortiger Wirkung beenden, indem sie diese im HeizPellets24-System deaktivieren. Die Beendigung der Teilnahme lässt die Abwicklung bestehender Einzelverträge im Rahmen des Streckengeschäfts unberührt.
7.2 Fortgeltende Bestimmungen. Für nicht in diesen Zusatzbedingungen geregelte Aspekte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Partnerhändler von HeizPellets24. Diese gelten nach Beendigung der Teilnahme am Streckengeschäft fort.